HELP CENTER

Dein Mashup wurde wegen Urheberrechtsverletzung entfernt


Da ein Mashup auf den Tracks eines anderen Autors basiert, musst du sicherstellen, dass die Rechteinhaber der von dir in deinem Mashup verwendeten Werke damit einverstanden sind, dass du diese in deinem Upload auf SoundCloud verwendest, selbst in abgeänderter Form. Wenn du dein Mashup anhand von Tracks erstellt hast, die du heruntergeladen oder aus anderen Online-Quellen erhalten hast, benötigst du dennoch die Genehmigung der jeweiligen Autoren, um diese auf dein Konto hochzuladen. Das Nennen des Originalautors zählt nicht als Genehmigung.


Wenn du nachweisen kannst, dass du über eine Erlaubnis der Rechteinhaber verfügst, deren Material in deinem Mashup auf SoundCloud zu veröffentlichen, überprüft unser Copyright-Team diese Erlaubnis und stellt den jeweiligen Track auf deinem Profil wieder her. Melde dich dazu mit deinem Konto an und fülle hierdas Einspruchsformular aus.


 



Ich habe mein Mashup mit Creative-Commons-Lizenz hochgeladen. Warum wurde es dennoch entfernt?



Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die eine Reihe von Urheberrechten verfasst hat, die jeder Autor für seine Inhalte nutzen kann. Mit Creative-Commons-Lizenzen haben Autoren die Wahl, auf bestimmte Exklusivrechte, die normalerweise mit dem Urheberrecht verbunden sind, zu verzichten, während andere beibehalten werden.  


Auch wenn du als Autor des Mashups entschieden hast, einige dieser urheberrechtlichen Exklusivrechte aufzugeben, besitzt der Originalautor des von dir verwendeten Tracks noch immer das Urheberrecht für diesen Teil deines Mashups. Daher benötigst du dessen ausdrückliche Genehmigung, um deinen Track auf SoundCloud zu veröffentlichen.


 



Ich habe mein Mashup für nicht-kommerzielle Zwecke hochgeladen. Wird dies nicht als angemessene Nutzung eingestuft?



Die angemessene Nutzung ist eine Rechtslehre, die allen voran im Urheberrecht der Vereinigten Staaten zu finden ist. Diese beschränkt die urheberrechtlichen Exklusivrechte und ermöglicht die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für bestimmte Zwecke, ohne dass dafür die Erlaubnis des Rechteinhabers benötigt wird. Dies wird, je nach der genauen Verwendung des Originalwerkes, von Fall zu Fall entschieden. Zu den Zwecken, die unter angemessene Nutzung fallen, zählen u.a. Kritiken, Kommentare, Berichterstattung, Lehraktivitäten und Ähnliches.      ​


Das Hochladen eines Mashups auf SoundCloud für nicht-kommerzielle und werbetechnische Zwecke fällt jedoch nicht unter die Regelung der angemessenen Nutzung.



War dieser Beitrag hilfreich?
159 von 339 fanden dies hilfreich