Wie lade ich Inhalte, die von einer anderen Person erstellt wurden, hoch?
Du brauchst fast immer eine Erlaubnis, um Inhalte, die von jemand anderem erstellt wurden, zu teilen. Das gilt für alle Inhalte, die von jemand anderem erstellt wurden, einschließlich DJ-Sets, Remixe und Mashups.
Bitte beachte, dass der Kauf eines Tracks oder das Herunterladen von einer anderen Quelle nicht das Recht verleiht, den Track, sei es in originaler oder in bearbeiteter Form, ohne ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen.
Außerdem ist die Nutzung eines unveröffentlichten Tracks nicht kostenlos. Es ist die Erschaffung eines Musikstücks – nicht seine Veröffentlichung –, die den Schutz des Urheberrechts begründet. Unveröffentlichte Musik ist weiterhin durch Urheberrecht geschützt. Wir haben eine Null-Toleranz-Richtlinie, wenn es um die unerlaubte Veröffentlichung unveröffentlichter Musik auf SoundCloud geht, und dein Konto wird dauerhaft gekündigt werden, wenn du wegen eines Leaks gemeldet wirst.
Wir sind verpflichtet, den Inhalt zu entfernen, wenn er uns wegen einer Rechtsverletzung gemeldet wird, um die Urheberrechtsgesetze einzuhalten.
Wenn du vom Rechteinhaber die Erlaubnis erhalten hast, den Inhalt zu verwenden, solltest du diese Erlaubnis dokumentieren und zur Verfügung haben, falls es Probleme gibt. Wenn der Inhalt, den du verwendest, von einem Label veröffentlicht wurde, muss diese Erlaubnis in der Regel von dem Label, das normalerweise der Rechteinhaber für die Masteraufnahme ist, kommen. Die Erlaubnis vom Künstler selbst ist in der Regel nicht ausreichend.
Wenn dein ordnungsgemäß lizenzierter Inhalt beim Hochladen gesperrt wird oder du glaubst, dass deine Nutzung unter die faire Nutzung oder eine urheberrechtliche Ausnahme fällt, empfehlen wir dir, eine Beschwerde einzureichen und uns die Details deiner Situation mitzuteilen.
Gilt das auch für Covers und neu gestaltete Beats?
Ja, du musst die Erlaubnis der ursprünglichen Urheber einholen, wenn du ihre Komposition verwenden möchtest. Auch wenn du alle Elemente des Tracks nachspielst oder neu gestaltete Beats verwendest, obliegt dem/den Songwriter(n) weiterhin das Urheberrecht an der Komposition und die Komposition muss daher ordnungsgemäß lizenziert werden.
Kann ich einen „kostenlosen“ Beat oder einen Beat „für den privaten Gebrauch“, den ich irgendwo gefunden habe, verwenden?
Es gibt Beats, die als „kostenlos“, „für den privaten Gebrauch“ und „kostenlos für den kommerziellen Gebrauch“ gekennzeichnet sind und die du an verschiedenen Stellen im Internet finden kannst. Diese Art von Inhalten ist für die Verwendung auf SoundCloud aus verschiedenen Gründen schwierig.
Erstens ist die Quelle des Beats nicht unbedingt der Rechteinhaber. Der Track kann z. B. ein Instrumentalstück eines beliebten Titels sein, bei dem der Gesang entfernt wurde und das als „kostenloser“ Beat online veröffentlicht wurde.
Wir haben keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die hochladende Person die Erlaubnis vom originalen Urheber hat, das Instrumentalstück selbst zu verwenden oder anderen Urhebern die Erlaubnis zur Verwendung des Beats zu erteilen.
Das „kostenlose“ Instrumentalstück könnte auch ein neu gestaltetes Instrumentalstück sein, aber wir können nicht bestätigen, ob die Komposition ordnungsgemäß lizenziert wurde, wie es bei einer Coverversion erforderlich ist, und ob die Rechte gesichert wurden, um diese Erlaubnis an andere weiterzugeben.
Zweitens könnte der Beat falsch beschriftet sein. Der Urheber hat das Instrumentalstück möglicherweise als „kostenlos“ oder „für den privaten Gebrauch“ gekennzeichnet, erwartet aber, dass das Werk vermietet/lizenziert wird.
Da es schwierig ist, die Eigentumsrechte an einem Instrumentalstück, das irgendwo im Internet gefunden wurde, ohne Unterlagen des Rechteinhabers zu bestätigen, können wir für deine gesperrten Inhalte nicht die Rechtfertigung akzeptieren, dass das verwendete Werk als „kostenlos“ oder „für den privaten Gebrauch“ gekennzeichnet war.
Wenn du eines dieser Werke verwenden möchtest, empfehlen wir dir, dich mit dem ursprünglichen Urheber in Verbindung zu setzen, um die Erlaubnis einzuholen und eine Dokumentation dieser Erlaubnis zu erhalten.
Was ist mit Werken, die gemeinfrei sind?
Der Begriff „gemeinfrei“ bezieht sich auf kreative Werke, die nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts fallen. In den meisten Fällen werden Werke gemeinfrei, weil ihr Urheberrecht abgelaufen ist. Ein gemeinfreies Werk kann von jedermann ohne weitere Genehmigung verwendet werden. Ein Werk ist nicht gemeinfrei, nur weil es öffentlich veröffentlicht wurde.
Der Schutz des Urheberrechts läuft in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors ab, sodass die Werke schon recht alt sein müssen, bevor sie gemeinfrei werden.
Das häufigste Beispiel für ein gemeinfreies Werk ist ein Stück klassischer Musik. Bedenke jedoch, dass die Kompositionen in diesen Fällen zwar gemeinfrei geworden sind und ohne Lizenz aufgenommen oder öffentlich aufgeführt werden können, dass aber für zeitgenössische Aufnahmen des Werks noch Urheberrechte bestehen können. Zum Beispiel unterliegt Für Elise von Beethoven nicht mehr dem Urheberrecht, aber die Aufnahme der Aufführung von Für Elise durch eine moderne Sinfonie unterliegt wahrscheinlich dem Urheberrecht. Infolgedessen kann dein Upload gesperrt werden, weil er der urheberrechtlich geschützten Aufnahme ähnelt. Wenn du deine persönlichen Aufnahmen von gemeinfreien Werken hochlädst, reiche bitte eine Beschwerde ein, wenn der Inhalt gesperrt wird, um uns die Einzelheiten deines Problems mitzuteilen.
Haftungsausschluss: Wir geben keine Rechtsberatung. Die oben genannten Informationen werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Wende dich an einen qualifizierten Anwalt in deiner Nähe, um weitere Informationen über das Urheberrecht und dein Werk zu erhalten.