Sie benötigen fast immer eine Erlaubnis, um Inhalte zu teilen, die von jemand anderem erstellt wurden. Dies gilt für alle von jemand anderem erstellten Inhalte, einschließlich DJ-Sets, Remixes und Mashups.
Bitte beachten Sie, dass der Kauf eines Tracks oder das Herunterladen von einer anderen Quelle nicht das Recht gewährt, den Track zu veröffentlichen, weder in der Original- noch in einer bearbeiteten Form, ohne ausdrückliche Erlaubnis.
Außerdem ist ein unveröffentlichter Track nicht frei verwendbar. Es ist die Schöpfung eines Musikstücks – nicht seine Veröffentlichung –, die den Urheberrechtsschutz begründet. Unveröffentlichte Musik ist weiterhin urheberrechtlich geschützt. Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik bei der unautorisierten Veröffentlichung unveröffentlichter Musik auf SoundCloud, und Ihr Konto wird dauerhaft gesperrt, wenn ein Leak gemeldet wird.
Wir sind verpflichtet, Inhalte zu entfernen, wenn uns eine Urheberrechtsverletzung gemeldet wird, um den Urheberrechtsgesetzen zu entsprechen.
Wenn Sie die entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers zur Nutzung der Inhalte eingeholt haben, stellen Sie bitte sicher, dass diese Erlaubnis dokumentiert und verfügbar ist, falls ein Problem auftritt. Wenn die von Ihnen verwendeten Inhalte über ein Label veröffentlicht wurden, muss diese Erlaubnis in der Regel vom Label stammen, das typischerweise der Rechteinhaber für die Masteraufnahme ist. Die Erlaubnis des Künstlers selbst ist in der Regel nicht ausreichend.
Falls Ihre ordnungsgemäß lizenzierte Inhalte beim Hochladen blockiert werden oder Sie der Meinung sind, dass Ihre Nutzung unter Fair Use oder eine Urheberrechtsausnahme fällt, empfehlen wir Ihnen, einen Einspruch einzulegen, um uns die Details Ihrer Situation mitzuteilen.
Gilt das auch für Cover und neu gemachte Beats?
Ja, Sie müssen die Erlaubnis der Originalschöpfer einholen, wenn Sie deren Komposition verwenden möchten. Auch wenn Sie alle Elemente des Tracks selbst aufführen oder einen neu gemachten Beat verwenden, haben die Songwriter weiterhin Urheberrechtsschutz für die Komposition, und daher muss die Komposition ordnungsgemäß lizenziert sein.
Kann ich einen „kostenlosen“ oder „gemeinnützigen“ Beat verwenden, den ich irgendwo gefunden habe?
Es gibt „kostenlose“, „gemeinnützige“ und „kostenlose für Profit“ Beats, die an verschiedenen Orten online gefunden werden können. Diese Art von Inhalten ist aus verschiedenen Gründen schwierig auf SoundCloud zu verwenden.
Erstens ist die Quelle des Beats möglicherweise nicht der Rechteinhaber. Zum Beispiel könnte der Track ein Instrumental eines populären Tracks sein, bei dem der Gesang entfernt wurde und der als „kostenloser“ Beat online gestellt wurde.
Wir haben keine Möglichkeit zu bestätigen, ob der Uploader die Erlaubnis des Originalschöpfers hat, das Instrumental selbst zu verwenden oder die Befugnis besitzt, anderen Schöpfern die Nutzung des Beats zu erlauben.
Das „kostenlose“ Instrumental könnte auch ein neu gemachtes Instrumental sein, aber wir können nicht bestätigen, ob die Komposition ordnungsgemäß lizenziert wurde, wie es bei der Aufführung eines Covers erforderlich ist, und ob die Rechte zur Erteilung solcher Erlaubnisse an andere gesichert wurden.
Zweitens könnte der Beat falsch etikettiert sein. Der Ersteller könnte das Instrumental als „kostenlos“ oder „gemeinnützig“ bezeichnet haben, erwartet aber, dass das Werk geleast/lizenziert wird.
Aufgrund der Schwierigkeit, die Eigentumsrechte an einem Instrumental, das irgendwo online gefunden wurde, ohne Dokumentation des Rechteinhabers zu bestätigen, können wir nicht akzeptieren, dass die Blockierung Ihrer Inhalte damit verteidigt wird, dass das verwendete Werk „kostenlos“ oder „gemeinnützig“ sei.
Wenn Sie eine dieser Arten von Werken verwenden möchten, empfehlen wir, den Originalschöpfer zu kontaktieren, um eine Erlaubnis anzufordern, und eine Dokumentation dieser Erlaubnis zu erhalten.
Wie sieht es mit Werken aus der Gemeinfreiheit aus?
Der Begriff „Gemeinfreiheit“ bezieht sich auf kreative Werke, die nicht mehr dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Meistens gelangen Werke in die Gemeinfreiheit, weil ihre Schutzfrist abgelaufen ist. Ein Werk in der Gemeinfreiheit kann von jedermann ohne weitere Erlaubnis verwendet werden. Ein Werk ist nicht gemeinfrei, nur weil es öffentlich veröffentlicht wurde.
Der Urheberrechtsschutz erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors, daher müssen Werke ziemlich alt sein, bevor sie in die Gemeinfreiheit gelangen.
Das häufigste Beispiel für ein Werk in der Gemeinfreiheit ist ein klassisches Musikstück. Beachten Sie jedoch, dass zwar die Kompositionen in diesen Fällen in die Gemeinfreiheit übergegangen sein können und ohne Lizenz öffentlich aufgenommen oder aufgeführt werden dürfen, es aber weiterhin Urheberrechtsschutz für zeitgenössische Aufnahmen des Werks geben kann. Zum Beispiel unterliegt Für Elise von Beethoven nicht mehr dem Urheberrecht, aber die Aufnahme einer modernen Sinfonie-Aufführung von Für Elise ist wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt. Daher kann Ihr Upload blockiert werden, weil er der urheberrechtlich geschützten Aufnahme ähnelt. Wenn Sie Ihre persönlichen Aufnahmen von Werken aus der Gemeinfreiheit hochladen, bitten wir Sie, einen Einspruch einzulegen, falls der Inhalt blockiert wird, um uns die Details Ihres Problems mitzuteilen.
Haftungsausschluss: Wir geben keine Rechtsberatung. Die obigen Informationen dienen nur zu Informationszwecken. Konsultieren Sie einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Region für weitere Informationen zum Urheberrecht und zu Ihren Werken.